Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der "egger Kieferorthopädie KIG"* (Standort Schaffhausen, Standort Winterthur, Standort Bülach (Orthobit)) nachfolgend als "egger Kieferorthopädie KIG" bezeichnet, und dem Patienten*.
(2) Die "egger Kieferorthopädie KIG" im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Mitarbeitenden sowie selbstständig tätige Zahnärzte/Behandlungspersonen.
(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
(4) Diese AGB gelten zusammen mit dem bei Behandlungsbeginn ausgefülltem "Anamneseformular" und regeln das Rechtsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen der egger Kieferorthopädie KIG und dem Patienten.
2. Behandlungsvertrag:
(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme des Behandlungsangebots durch den Patienten und die Zustimmung der egger Kieferorthopädie KIG zustande. Die Einzelheiten der Behandlung und die anfallenden Kosten werden vor Beginn der Behandlung besprochen. Die Erstaufnahme zur Beurteilung des Behandlungsaufwandes wird grundsätzlich mit der im jeweiligen Tarif ( DENTOTAR/UVG/MVG/IVG/KVG) vorgesehenen Pos. «Erstaufnahme und Beratung» berechnet.
(2) Der Behandlungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
3. Datenschutz:
(1) Die Praxis verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Patienten vertraulich zu behandeln.
(2) Bezüglich dem Thema Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der egger Kieferorthopädie KIG, die unter www.zahnspange-winterthur.ch/datenschutz abgerufen werden kann, hingewiesen. Durch Unterzeichnung des «Anamneseformular» sowie durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient den Datenschutzerklärungen zu.
(3) Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden kann die Praxis unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
(4) Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten oder erheben:
- zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
- zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Patienten. Patientendaten für Behandlungsvertrag und zur gesetzlichen Dokumentation in einer Papier- bzw. elektronischen Patientenakte sowie für Abrechnung mit Sozialversicherern und Privaten (ggf. durch Abrechnungsdienstleister) und Erstellung von Zahnersatz (ggf. durch Fremdlabor);
- zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Patientenbeziehung;
- um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
- zur Adressvalidierung;
- zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
- zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
- zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Praxis-Produkten;
(5) Die Praxis darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beiziehen. Beziehen die Patienten bei der Praxis Dienstleistungen Dritter, darf die Praxis dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten benötigt.
(6) Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis auch folgende Daten erheben und bearbeiten:
- Daten der Besucher der praxiseigenen Internetseite
- Sonstige Personendaten zu Geschäfts- und Behördenkontakten der Praxis
- Personaldaten für Arbeitsverhältnisse und Lohnbuchhaltung (ggf. durch Lohnbüro)
4. Terminvereinbarungen:
(1) Termine können telefonisch, persönlich oder online vereinbart werden. Die Praxis behält sich das Recht vor, Termine zu verschieben oder zu stornieren, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Der Patient wird im Voraus informiert
(2) Mit Übersendung der Anfrage garantiert der Patient, dass die von ihm übermittelten Unterlagen echt sind, sämtliche von ihm getätigten Angaben und zur Verfügung gestellten Daten vollständig sind.
5. Absage und Verschiebung von Terminen
(1) Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich, und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten reserviert. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfalle die jeweilige Praxis frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus, darüber zu informieren.
(2) Die egger Kieferorthopädie KIG behält sich vor, unentschuldigte und zu spät abgemeldete Termine nach dem Zahnarzt-Tarif (DENTOTAR Pos. Versäumte Sitzung Zahnarzt, 73,20 sFr. pro 15 Minuten) zu verrechnen.
6. Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten informiert. Die Kosten werden auf Basis des schweizerischen Zahnarzttarifs ermittelt.
(2) Die egger Kieferorthopädie KIG kann bei neu eintretenden Patienten, bei Notfällen oder sofern bereits Anzeichen für eine negative Bonität vorliegen, vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses der zu erwartenden Auslagen verlangen bzw. nicht alle zur Verfügung stehenden Zahlungsoptionen anbieten.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4) Die egger Kieferorthopädie bietet in gewissen Fällen, sofern dies vom Patienten gewünscht wird, die Möglichkeit der Teilzahlungsoption an. Die Teilzahlungsmodalitäten werden grundsätzlich mit der egger Kieferorthopädie KIG vereinbart und abgewickelt.
(5) Die Kosten für die Behandlung sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Patienten zu bezahlen. Sollte keine Zahlung nach Eingang der Zahlungserinnerung erfolgen, erfolgt keine weitere Mahnung durch die egger Kieferorthopädie KIG. Bei Verstreichen der Zahlungserinnerung werden grundsätzlich alle Forderungen an einen Drittanbieter (Inkassounternehmen) übergeben. Jegliche Zahlungen oder Zahlungsvereinbarungen müssen dann direkt mit dem Drittanbieter vereinbart werden.
(6) Die egger Kieferorthopädie KIG behält sich vor, bei ausbleibenden Zahlungen die Behandlung nach medizinischen und ethischen Abwägungen zu sistieren oder abzubrechen.
(7) Eigentumsvorbehalt: Eingesetzte oder mitgegebene Behandlungsgeräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Behandlungsvertrag Eigentum der egger Kieferorthopädie KIG.
7. Behandlung
(1) Die Behandlung des Patienten richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der Zahnmedizin («state of the art»). Wie dies allgemein in der Natur der ärztlichen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden. Jeder medizinische Eingriff ist ausserdem mit gewissen Risiken verbunden. Vor der Behandlung wird der Patient über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten informiert, sowie über die damit verbundenen Risiken und Kosten aufgeklärt.
(2) Da sich eine kieferorthopädische Behandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist nicht jede zu erbringende Einzelleistung voraussehbar. Fehleinschätzungen des Behandlungsaufwandes sind meistens auf unvorhersehbare Ereignisse in der Gebissentwicklung oder auf eine ungewöhnliche Reaktion auf die Behandlung zurückzuführen. Mit einem Mehraufwand muss immer dann gerechnet werden, wenn die Mitarbeit des Patienten unzulänglich ist.
(3) Ein voller Behandlungserfolg ist von einer willigen verständnisvollen Mitarbeit von Kind und Eltern abhängig. Bei mangelnder Mitarbeit behält sich die egger Kieferorthopädie KIG vor, die Behandlung sinnvollerweise abzubrechen. Herausnehmbare Apparaturen sind grösstenteils mit einem Sensor zur elektronischen Tragezeiterfassung ausgestattet. Der Sensor erfasst ausschliesslich Temperaturschwankungen, somit sind Rückschlusse auf den tatsächlichen Verbleib der Apparatur im Mund möglich. Der Sensor wird in der Praxis bei jeder Kontrolle ausgelesen.
(4) Können die Apparaturen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr den Anordnungen gemäß getragen werden oder sind Defekte aufgetreten, so ist uns dies innerhalb von 2 Tagen telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Da die Instandsetzung des Defekts einen zeitlichen Mehraufwand bedeutet, muss dies von Praxisseite eingeplant und vorbereitet werden. Die egger Kieferorthopädie KIG behält sich aus betrieblich/organisatorischen Gründen vor, dafür einen gesonderten Termin zu vereinbaren.
(5) Bei Änderungen des ursprünglichen Behandlungsplanes oder bei Eintritt in eine neue Behandlungsphase wird der Behandlungsplan/Kostenvoranschlag nach vorgängiger Besprechung durch einen Nachtrag angepasst.
(6) Im Behandlungsplan/Kostenvoranschlag nicht inbegriffen sind die Erstkonsultation, kariesprophylaktische Instruktionen oder Behandlungen (DH) sowie die dabei abgegebenen Hilfsmittel wie Zahnbürsten, Fluoridspüllösungen, Fluorgelées oder Zahnseide.
(7) Die Kontrollen während und nach der Retentionszeit (Stabilisierung des Behandlungsergebnisses) sind im Behandlungsplan/Kostenvoranschlag nicht enthalten.
(8) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der geplanten kieferorthopädischen Therapie keine konservierenden Behandlungen (Kariesbehandlung) durchgeführt werden. Daher bleibt der Patient auch während der kieferorthopädischen Behandlung in der Obhut seines Familien- oder Schulzahnarztes und soll dort seine Zähne regelmässig auf Karies untersuchen und wenn nötig behandeln lassen.
(9) Sowohl für die kieferorthopädische Diagnostik als auch zur Kontrolle des Therapieverlaufs müssen verschiedene Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Dabei verpflichten uns schon das Strahlenschutzgesetz, Röntgenaufnahmen nur durchzuführen, wenn der diagnostische oder therapeutische Nutzen die mit jeder Röntgenuntersuchung verbundene Strahlenbelastung rechtfertigt. Für eine kieferorthopädische Behandlung werden in der Regel verschiedene Röntgenbilder am Anfang der Behandlung zur Stellung einer Diagnose und zur Planung der Behandlung benötigt, weitere Röntgenaufnahmen sind im Rahmen einer Zwischendiagnostik im Verlauf der aktiven Behandlung erforderlich. Bei Abschluss der Behandlung ist eine weitere Röntgenkontrolle zur Überprüfung der parodontalen Situation und der Wurzelmorphologie notwendig. Dabei werden in der Regel sogenannte Orthopantomogramme (OPT) angefertigt, die als „Rundumaufnahme“ beide Kiefer vollständig abbilden. Daneben werden Fernröntgenseitenbilder (FR) angefertigt, die den Schädel im Profil zeigen. Ohne diese Röntgenbilder kann eine kieferorthopädische Behandlung nicht ordnungsgemäss geplant, durchgeführt und bewacht werden. Mit Ihrer Einwilligung zur Behandlung erklären Sie sich auch mit der Erstellung der oben genannten Unterlagen einverstanden.
(10) Wir sind eine Mehrbehandlerpraxis, daher gibt es keine feste Zuordnung der behandelnden Kieferorthopäden* zum Patienten. Die Behandlungen werden von Fachzahnärzten* für Kieferorthopädie und Dentalassistentinnen* durchgeführt.
8. Haftung
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt die zahnärztliche Tätigkeit im Rechtssinne einen Auftrag gemäß Art. 394 ff des Obligationenrechts dar (vgl. BGE 110 II 375). Nach Auftragsrecht haftet der Zahnarzt gegenüber seinem Patienten für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrages, jedoch kann ein Erfolg der Behandlung nicht garantiert werden. Diese Regelung gilt auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgungen unter dem Sozialversicherungsrecht (z.B. UVG oder KVG) und selbst dann, wenn die Versicherung Anweisungen für die Behandlung des Patienten erteilt.
(2) Sollte eine Behandlung nicht zur Zufriedenheit des Patienten durchgeführt worden sein, so hat der Patient dies der egger Kieferorthopädie KIG zeitnah mitzuteilen. Die egger Kieferorthopädie KIG übernimmt die Haftung für grobes und mittleres Verschulden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Angestellte der egger Kieferorthopädie KG. Eine Haftung für leichtes Verschulden und für Sorgfaltspflichtverletzungen durch Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Die egger Kieferorthopädie KIG haftet nicht für Behandlungsfehler oder Verletzung der Sorgfaltspflicht durch selbstständig tätige Zahnärzte/Behandlungspersonen.
(4) Die egger Kieferorthopädie KIG kann bei begründeten Sachverhalten im Einzelfall über einen Ersatz auf Kulanzbasis entscheiden.
9. Änderungen der AGB
An diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Zahnarztpraxis jederzeit angepasst und geändert werden. Die neuste Version ist auf der Webseite verfügbar. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter www.orthobit.ch/agb abrufbar und tritt mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese «AGB» unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorliegen, ist das Gericht am Sitz der Zahnarztpraxis zuständig.
11. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung gelten.
*Personenbezeichnungen stehen im Folgenden für die männliche und weibliche Bezeichnungsform